Zu den "gefährliche Abfällen" (auch "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" genannt) zählen Abfälle, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Diese Abfälle müssen Sie wegen ihrer Schädlichkeit gegenüber Mensch und Natur getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung "gefährlicher Abfälle" wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.
Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, CDs und DVDs sowie alten Medikamenten.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Tipp: Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
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...dass die Gemeinde Ratshausen im Naherholungsgebiet Oberes Schlichemtal liegt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)