Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:
Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.
Voraussetzungen sind:
die Kreispolizeibehörde,
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Rahmengebühr: 35,79 Euro bis 204,52 Euro
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...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde