Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:
Hinweis: Auch Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, Organisationen und Behörden müssen diese Änderungen der GEZ unter Angabe ihrer Teilnehmernummer melden.
Tipp: Ihre Teilnehmernummer finden Sie
Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:
Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.
Tipp: Die Formulare der GEZ erhalten Sie auch bei Gemeindeverwaltungen, Banken und Sparkassen.
die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
keine
unverzüglich nach Eintreten der Änderungen
keine
Termine |
||||||
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | |||||
| 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |
| 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 |
| 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 |
| 31 | ||||||
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)