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Themenbereich: 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Integrationsfachdienste

Die in jedem Landkreis vertretenen Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten überwiegend im Auftrag des Integrationsamts, aber auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene Menschen mit schweren Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen Sie, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Integrationsfachdienste werden überwiegend vom Integrationsamt, dem Hauptauftraggeber, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • Menschen mit schweren Behinderungen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Menschen mit schweren Behinderungen, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit schweren Behinderungen.

Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, aber auch solchen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen. Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation oder Leistungsminderung.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung der betroffenen  Menschen mit Behinderungen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen am Arbeitsleben.

Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,

  • die Fähigkeiten der zugewiesenen Menschen mit schweren Behinderungen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten,
  • die Bundesagentur für Arbeit, auf deren Anforderung, bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen,
  • die betriebliche Ausbildung Jugendlicher mit schweren Behinderungen - insbesondere mit seelischen Behinderungen und Lernbehinderungen - zu begleiten,
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln,
  • die Menschen mit schweren Behinderungen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
  • die Menschen mit schweren Behinderungen am Arbeitsplatz - soweit erforderlich - begleitend zu betreuen,
  • die Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren,
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen,
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.

Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

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