Themenbereich: 1.5. Gleichgeschlechtliche Partner
Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin –mit Wirkung für beide – alleine vornehmen. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.
Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll