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Themenbereich: Studium

Hier finden Sie einen Überblick über die weitläufige Studienlandschaft in Baden-Württemberg: Wir bieten Ihnen Informationen zu Voraussetzungen, Auswahlverfahren und Formen der Studienplatzvergabe, aber auch zu den Kosten, Förderungen und sozialen Aspekten.

4. Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt, andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten.

Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen:

Studierende in Deutschland benötigen - abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort - monatlich zwischen 600 und 800 Euro:

  • Kosten für die Unterkunft (Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren)
  • Kosten für Lebensmittel, Kleidung
  • Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten
  • Kosten für Versicherungen (z.B. Krankenversicherung)
  • Taschengeld
  • Telefon

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen:

  • Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag (beide zusammen circa 100 Euro)
  • Fachliteratur, PC und sonstige Materialien

Entfallene Studiengebühren

Bei einem Erststudium oder Zweitstudium an öffentlichen Hochschulen wurden in Baden-Württemberg bis zum Wintersemester 2011/12 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Seit dem Sommersemester 2012 ist diese Gebühr entfallen.

Hinweis: Für verschiedene Masterstudiengänge sind Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.

Tipp: Hinweise zum Thema "Studiengebühren" erhalten Sie auch unter "www.studiengebuehren-bw.de".

Verwaltungskostenbeitrag

Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Immatrikulation, Beurlaubung) einen Verwaltungskostenbeitrag, der von Hochschule zu Hochschule variiert. Insgesamt können Sie mit circa 100 Euro pro Semester rechnen (inklusive Studentenwerksbeitrag).

Studentenwerksbeitrag

Bei der Einschreibung wird ein Studentenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studentenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studentenwerksbeitrags (pro Semester) ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studentenwerks zu nutzen.

Im Studentenwerksbeitrag ist je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket enthalten, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich.

Versicherungen

Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen (z.B. Exkursionen), die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst.

Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert.

Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung (letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks) an.

Tipp: Über die Höhe Ihres Studentenwerksbeitrags und die enthaltenen Leistungen erhalten Sie nähere Informationen im Onlineauftritt des für Sie zuständigen Studentenwerks.

Die Studentenwerke in Baden-Württemberg finden Sie in der Rubrik "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten". Zu dem für Ihre Hochschule oder Studienakademie zuständigen Studentenwerk gelangen Sie dann mithilfe der Ortswahl. Geben Sie dazu in der Eingabemaske den Standort Ihrer Hochschule an.

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