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Themenbereich: 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

5.1Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Integrationsamt fördert die berufliche Eingliederung von Menschen mit schweren Behinderungen  in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es schafft und sichert Arbeitsplätze, indem es Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Arbeitgeber berät. In Baden-Württemberg ist das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales in Karlsruhe angesiedelt.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass Menschen mit schweren Behinderungen

  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
  • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch die notwendige psychosoziale Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen durch Integrationsfachdienste. Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem Menschen mit schweren Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Folgende beispielhaft aufgeführte Hilfen kommen in Betracht:

Leistungen an Menschen mit schweren Behinderungen

Persönliche Hilfen

Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei

  • persönlichen Schwierigkeiten,
  • Arbeitsplatzproblemen,
  • Umsetzungen,
  • Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung,
  • Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,
  • Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur
  • psychosozialen Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen.

Finanzielle Leistungen

  • für technische Arbeitshilfen,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • zur wirtschaftlichen Selbständigkeit,
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung (Wohnungshilfen), die den besonderen Bedürfnissen des Menschen mit schweren Behinderungen entspricht,
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • für Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Leistungen an den Arbeitgeber

Beratung

  • bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für Menschen mit schweren Behinderungen,
  • bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • bei Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen sowie
  • psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen,
  • Information über Lösungsmöglichkeiten.

Finanzielle Leistungen

  • zur Schaffung neuer und behindertengerechter Einrichtungen und zur Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für Beschäftigte mit schweren Behinderungen,
  • bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener Menschen mit schweren Behinderungen verbunden sind.

Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams

Die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch

  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen,
  • Beratungen im Einzelfall,
  • Mithilfe zur Lösung von Konflikten.

Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

Entsprechende Einrichtungen können im Rahmen der Integrationsfachdienste an der psychosozialen Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.

Kontinuität der Beratung und Betreuung

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die Menschen mit schweren Behinderungen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt soll stets als Ansprechpartner für die Menschen mit schweren Behinderungen, die Arbeitgeber und das Integrationsteam zur Verfügung stehen. Dabei sind oft schwierige behinderungsspezifische, technische und organisatorische Probleme zu lösen. Das Integrationsamt hat deshalb besondere Fachdienste eingerichtet.

Zuständigkeit des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger

Die Leistungen persönlicher und finanzieller Art stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger dar.

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