Themenbereich: Fahrzeuge
Ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – hier erfahren Sie, wann Sie ein Auto an-, ab- oder ummelden müssen und alles rund ums Kennzeichen.
Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie die Namens- und/oder Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) durchführen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug wird eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung notwendig.
In den Verfahrensbeschreibungen dieser Rubrik erhalten Sie Informationen darüber, worauf Sie bei solchen Änderungen achten müssen.
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll