• Verfahren A-Z

Themenbereich: 3. Schulkinderbetreuung

3.4. Ganztagsschule

Die Ganztagsschule nach Landeskonzept bietet im Rahmen eines pädagogischen Konzepts einen durchstrukturierten Aufenthalt an mindestens vier Wochentagen. In dieser Zeit können Schüler und Schülerinnen auch nachmittags an ihrer Schule bleiben und bekommen dort ein Mittagessen.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsschule.

Das Netz der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut. Es gibt insgesamt zwei unterschiedliche Formen der Ganztagsschule:

  • Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
  • Ganztagsschule in offener Angebotsform

Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, können Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einrichten. Die Ganztagsschule ermöglicht einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens acht Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen.

Die Ganztagsschule in offener Angebotsform kann an Grundschulen und an der Sekundarstufe I der weiterführenden allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden. Die Ganztagsschule in offener Angebotsform bietet einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens sieben Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Eltern müssen ihre Kinder aus Gründen der Planungssicherheit zum Ganztagsbetrieb für ein Schuljahr verbindlich anmelden.

Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Ganztagsschulen, sodass alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe besuchen können.

Neben den Ganztagsschulen nach Landeskonzept sind Gemeinschaftsschulen (nach § 8a Abs. 3 SchG) verbindliche Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I, mit einem Zeitrahmen von vier oder drei Tagen à acht Zeitstunden. Der Ganztagsbetrieb ist wesentlicher pädagogischer Bestandteil dieser Schulart, die Schulpflicht bezieht sich daher auch auf den Ganztagsbetrieb.

Sofern eine Grundschule im Schulverbund mit einer Gemeinschaftsschule geführt wird, kann diese Ganztagsschule auf einer freiwilligen oder verbindlichen Grundlage mit einem Zeitrahmen von vier oder drei Tagen à acht Zeitstunden sein.

Tipp: Weitere Informationen zum Ganztagsschulprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums.

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