• Verfahren A-Z

Zurück zur Übersicht

Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter

Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und den mutmaßlichen Tag der Entbindung unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen. Damit dies möglich ist, sollen werdende Mütter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, auch um die ihnen zustehenden Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können.

Als Arbeitgeber können Sie eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen Sie übernehmen, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Tipp: Was Sie als Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter beachten müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort "Mutterschutz". Je nach Berufszweig sind ganz unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Gesundheitsamtes unter Infektionsfrei.de sowie in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Als Arbeitgeber müssen Sie dem Regierungspräsidium mitteilen, dass Sie eine werdende Mutter beschäftigen. Hierzu können Sie das auf den Seiten der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg angebotene Formular nutzen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb Ihres Unternehmens liegt, in dem die werdende Mutter beschäftigt ist

Frist/Dauer

Sie müssen die Meldung unverzüglich, nachdem Sie von der Arbeitnehmerin über die Schwangerschaft informiert wurden, vornehmen.

Rechtsgrundlage

Termine

Termine
Dezember 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30            

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist