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Bildungsgutschein beantragen

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine für einen zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf ausstellen. Damit sichert die Agentur für Arbeit zu, dass sie die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernimmt.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Sie ihn bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen.

Der Bildungsgutschein weist beispielsweise folgende Bedingungen aus:

  • das Bildungsziel,
  • die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • den regionalen Geltungsbereich
  • die Gültigkeitsdauer, in der Sie den Bildungsgutschein einlösen müssen

Tipp: Weitere Informationen zur "Förderung der beruflichen Weiterbildung" finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler. Sie oder er führt ein "Profiling" durch. Stellt sich dabei heraus, dass Sie mit zusätzlichen Qualifikationen besser in Arbeit vermittelt werden können und erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

Die Arbeitsvermittlerin oder der Arbeitsvermittler wählt Bildungsziel und Bildungsdauer entsprechend aus und vermerkt sie auf dem Bildungsgutschein. Sie oder er hilft Ihnen auch, zugelassene Träger und zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen zu finden. Sie können den Kurs und den Träger aber selbst auswählen.

Tipp: Informationen über zugelassene Träger und Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.

Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Diese prüft, ob

  • der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Voraussetzungen auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt beziehungsweise
  • Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Kurs erfüllen.

Nach Ende der Weiterbildung findet ein weiteres Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler statt. In diesem legen Sie gemeinsam die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt beziehungsweise das Einlösen des Bildungsgutscheins sind:

  • Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung haben Sie sich durch die Agentur für Arbeit beraten lassen. Diese legt als Ergebnis der Beratung eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" für Sie fest.
    Sie erhalten keinen Bildungsgutschein, wenn Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Ansicht ist,
    • dass die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder
    • es andere erfolgreichere Instrumente gibt (Vermittlungsvorrang).
  • Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
  • Es ist Ihnen wirtschaftlich nicht zumutbar, die Weiterbildungsmaßnahme selbst zu finanzieren.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang" selbst aktiv waren, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Sie erfüllen die Anforderungen an die Vorbeschäftigungszeit.
  • Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein.

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie im Beratungsgespräch, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Sie müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins (längstens drei Monate) mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein.

Hinweis: Finden Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot, können Sie möglicherweise einen neuen Gutschein erhalten.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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