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Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen in das Wählerverzeichnis beantragen (Bundestagswahl)

Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.

Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewönlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zuständigkeit

die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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