Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie
Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat – in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie folgende Auskünfte ein:
Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein
Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:
die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort, das Landratsamt, die Stadtverwaltung oder die Verwaltungsgemeinschaft.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
...dass Sie im Dorfladen der Bäckerei Besenfelder u.a. Pakete abgeben und Briefmarken erwerben können