Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:
Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Errichtung und Erweiterung von Gehegen im Wald (VwV Gehege).
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Sie benötigen keine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Sie müssen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Das Gehege muss:
Außerdem muss ein Gehege ausgestattet sein mit:
Hinweis: Bei optimalen Bedingungen können Sie bis zu zehn erwachsene Tiere mit Nachzucht auf einem Hektar halten. Bei Rotwild können sie bis zu fünf erwachsene Tiere mit Nachzucht halten.
die unteren Verwaltungsbehörden
Untere Verwaltungsbehörde ist,
Sie müssen spätestens vier Wochen vor Beginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten.
...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat