Sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Voll oder teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie
Achtung: Eine Behinderung allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. Es muss eine tatsächliche Erwerbsminderung vorliegen.
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.
Tipp: Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 60. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 60. Geburtstag gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil.
Die Rente kann in zwei Formen gewährt werden, abhängig von der ärztlichen Untersuchung zur Leistungsfähigkeit:
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden 10,8 Prozent abgezogen (Abschlag), wenn Sie die Rente erhalten, bevor Sie 60 Jahre alt sind. Der Abschlag vermindert sich mit jedem Monat, mit dem Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Er entfällt regelmäßig bei einem Rentenbeginn in dem Monat, in dem Sie 63 Jahre alt werden.
Befristung der Rente
Die Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren. Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
Allgemeine Voraussetzung ist:
Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Rentenversicherungskonto - Rentenauskunft beantragen".
Renten wegen Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die
Behinderte Menschen haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.
Hinweis: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann z.B. auch aufgrund eines während des Bundesfreiwilligendienstes erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren, genügt für die Anspruchsberechtigung bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Schädigung während des früheren Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.
Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
keine
§ 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen Erwerbsminderung)
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln