Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.
Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus
Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.
Hinweis: Gesamtanlagen kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.
Bei beabsichtigten Veränderungen an dem geschützten Bild einer Gesamtanlage benötigen Sie die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Ist für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, muss die Denkmalschutzbehörde dieser zustimmen.
Bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Bauchrechtsbehörde einreichen. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Für welche Baumaßnahmen Sie eine Genehmigung benötigen finden Sie unter "Genehmigungspflichtige Bauvorhaben" und "Verfahrensfreie Bauvorhaben".
Die Baurechtsbehörde beteiligt an Ihrer Stelle die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragen. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die Denkmalschutzbehörde hört vor ihrer Entscheidung die betroffene Gemeinde an.
Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und entscheiden in eigenem Ermessen. Sie berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann.
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Es gibt keine gesetzlichen Fristen innerhalb derer Sie die Genehmigung beantragen müssen. Sie dürfen jedoch erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.
Es entstehen Gebühren nach dem Landesgebührengesetz beziehungsweise dem Kommunalabgabengesetz. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde