Zum Abschluss der Berufsausbildung müssen die Auszubildenden in allen anerkannten Ausbildungsberufen eine Abschlussprüfung – im Handwerk die Gesellenprüfung – ablegen. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.
Auch die Handwerkskammern bieten zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.
Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.
Zur Abschlussprüfung werden eingeladen:
Dem Auszubildenden wird nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis ausgestellt. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann er die Abschlussprüfung zweimal wiederholen.
Zum ersten Teil der Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, wenn
Hinweis: Wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar. Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung werden nur Auszubildende zugelassen, die am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen haben.
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer
...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand