Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Die Kaufpreissammlung enthält
Die Kaufpreissammlung stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen dar. Die Gutachterausschüsse erhalten die Urkunden über die Verträge der Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notare oder Notarinnen. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind. Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:
Hinweis: Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Sie steht nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung und dem Gutachterausschuss zur Verfügung. Und dies nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Sie beantragen die Auskunft schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Der Gutachterausschuss erteilt Ihnen die Auskunft ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen in Form einer allgemeinen Preisauskunft.
Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:
Von einem berechtigten Interesse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.
der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
Einige Gutachterausschüsse bieten für die Auskunft ein Antragsformular an. Sie können sich bei Ihrem Gutachterausschuss nach diesem Formular erkundigen.
Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde an.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)