Möchten Sie ein Grundstück kaufen? Dann müssen Sie den Kaufvertrag über ein Grundstück notariell beurkunden lassen.
Sie müssen einen Notar oder eine Notarin mit der Beurkundung Ihres Kaufvertrages beauftragen. Der Notar oder die Notarin entwirft den Kaufvertrag und bringt die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form. Nach Abstimmung möglicher Änderungswünsche erfolgt die Beurkundung. Zum Beurkundungstermin müssen beide Vertragsparteien im Notariat erscheinen.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Bei der Beurkundung
Der Notar oder die Notarin liest Ihnen die Niederschrift vor. Sie müssen diese genehmigen und unterschreiben.
ein Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Wert des Grundstücks.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt