Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Weinbergsflächen müssen eine jährliche Abgabe in den Deutschen Weinfonds (DWF) einzahlen.
Der DWF ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert die Qualität und den Absatz deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Er finanziert sich ausschließlich aus Abgaben der
Zur Erhebung der flächenbezogenen Beiträge dienen die vorhandenen Daten der Weinbaukartei in Baden-Württemberg.
Sie erhalten von der für Ihr Gebiet zuständigen Stelle jährlich etwa Mitte April einen Bescheid über die Höhe der Weinbauabgabe. Die Weinbauabgabe müssen Sie auf das im Bescheid angegebene Konto einzahlen.
Achtung: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen.
Tipp: Sie können die Einzahlung erleichtern, indem Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die EU-Weinbaukartei führen in Baden-Württemberg die folgenden Stellen:
keine
Die Abgabe beträgt 67 Euro pro Hektar der Weinbergsfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder im Eigentum war.
Hinweis: Zur Weinbergsfläche gehören alle Grundstücke, die der Produktion von Wein dienen können, wenn sie rechtmäßig bepflanzt sind oder für die ein Recht auf Wiederbepflanzung besteht.
...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat