• Verfahren A-Z

Zurück zur Übersicht

Feinstaubplakette erwerben

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. In Umweltzonen dürfen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nicht fahren. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Tipp: Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bietet auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Thema "Luftreinhaltepläne und Umweltzonen". Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt.

Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzonen erhalten.

Verfahrensablauf

Die Feinstaubplakette erhalten Sie bei den Ausgabestellen. Ausgabestellen sind entweder

  • die Stadtverwaltung oder das Landratsamt als Kfz-Zulassungsbehörde oder
  • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen (z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen)

Tipp: Einige Stadt- und Landkreise (z.B. Stuttgart, Freiburg) stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Feinstaubplakette bestellen. Sie bezahlen durch Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte und erhalten die Plakette per Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Voraussetzungen

Um eine Feinstaubplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der "Schadstoffgruppe 1" können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Zuständigkeit

Ausgabestellen für Plaketten sind:

  • die Kfz-Zulassungsbehörden, dies sind
    • für Stadtkreise: die Stadtverwaltungen
    • für Landkreise: die Landratsämter
  • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen (z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen)

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei neueren Kfz)

Kosten

unterschiedlich je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation (meist zwischen 5 und 8 Euro)

Rechtsgrundlage

Termine

Termine
April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30          

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist