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Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

Unternehmen, die

  • Grundwasser fördern,
  • Abwasser in ein Gewässer ableiten oder
  • ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck nutzen wollen,

brauchen eine Genehmigung. Darin sind Art und Maß der Nutzung festgelegt. Die Genehmigung ist unter Umständen mit Auflagen und einer Befristung verknüpft. Sie wird meistens als Erlaubnis erteilt und kann in bestimmten Fällen widerrufen werden.

In seltenen Fällen kann sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung erteilt werden.

Die Erlaubnis benötigen sie beispielsweise für das

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z.B. Seen oder Bächen),
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserablauf einwirkt,
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
  • Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Wasserbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags ein Erlaubnisverfahren einleitet.

Verfahrensablauf

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.

Voraussetzungen

Die Schadstofffracht des Abwassers muss nach dem Stand der Technik so gering wie möglich sein. Nur dann darf eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

Zuständigkeit

Die untere Wasserbehörde.

Untere Wasserbehörde ist,

  • bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreist: die Stadtverwaltung
  • bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

für eine Abwasseranlage:

  • Stellungnahme zu den Möglichkeiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung für den ausgewiesenen Standortbereich durch
    • den jeweils zuständigen Abwasser-/Wasser-Zweckverband
    • oder die jeweils zuständige Gemeinde
  • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
  • Lage- und Abstandsplan
    • zum Standort der Abwasserbehandlungsanlage,
    • dem Verlauf der Verrohrung für Abwasserleitungen und
    • dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
  • Betriebsbeschreibung mit Ausführungs- oder Systemzeichnung der vorgesehenen Abwasserbehandlungsanlage und den Mess- und Kontrollverfahren
  • Betriebsbeschreibung für die bereits gewählte Kleinkläranlage (KKA)
  • zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes
  • Zustimmung des für das benutzte Gewässer Unterhaltspflichtigen
  • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke

Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Unterlagen verlangt.

Frist/Dauer

keine

Kosten

je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle

Rechtsgrundlage

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