Die Aktion "GRUNDTVIG - Weiterbildung für Bildungspersonal" fördert Sie finanziell bei Fortbildungsmaßnahmen, wenn Sie in der Erwachsenenbildung tätig sind. Diese Förderung wird Einzelpersonen als Zuschuss gewährt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen durch die geförderten Maßnahmen
Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, Tagungen und Konferenzen zu Themen der Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Auch Praktika, Hospitationen und Jobshadowing in Unternehmen, staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen können gefördert werden. Dazu müssen diese Maßnahmen nachweislich zum Ausbau der beruflichen Fähigkeiten beitragen.
Tipp: Förderfähige Maßnahmen finden Sie über die COMENIUS/GRUNDTVIG-Kursdatenbank. Sie können die Förderung auch für andere Maßnahmen beantragen, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Maßnahmen aus der Datenbank werden jedoch bevorzugt gefördert.
Es gelten folgende Höchstwerte:
Benachteiligte Personen können eine erhöhte Förderung beantragen. Das können beispielsweise Menschen mit Behinderungen sein, die für einen Auslandsaufenthalt besondere Vorkehrungen treffen müssen.
Die genaue Höhe der Tages- und Wochensätze finden Sie in der Anlage 2 des Antragsformulars. Darin gibt es auch Berechnungsbeispiele und nähere Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten.
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Füllen Sie hierzu das dafür vorgesehen Antragsformular von Grundtvig aus.
Das Formular kann heruntergeladen werden. Die im Formular enthaltene Checkliste enthält die formalen Anforderungen für das Ausfüllen des Formulars.
Achtung: Ermitteln Sie die angestrebte Fördersumme genau, bevor Sie diese in das Formular eintragen. Die Summe kann nachträglich nicht mehr erhöht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular müssen Sie zweimal an die zuständige Stelle senden. Einmal per E-Mail und einmal mit allen Anlagen per Post. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Der nationale Auswahlausschuss bewertet Ihren Antrag und entscheidet über seine Förderfähigkeit. Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung und eine Finanzhilfevereinbarung. Mit der Finanzhilfevereinbarung erhalten Sie auch ein Formblatt, das Sie beim Kursveranstalter beziehungsweise dem Praktikumgeber vorlegen. Auf dem Formblatt müssen diese Ihre Teilnahme bestätigen.
Die Laufzeit richtet sich je nach der bewilligten Aktivität (z.B. Kurs, Seminar). Sie kann von mindestens fünf Tagen bis zu höchstens sechs Wochen dauern.
Nach Beendigung der Maßnahme füllen Sie die Abrechnungs- und Berichtsunterlagen aus und reichen sie bei der zuständigen Stelle ein. Die Unterlagen für den Grundtvig-Abschlussbericht (Formular) finden Sie zum Download auf den Internetseiten des BiBB.
Anforderungen an die antragstellende Person:
Anforderungen an die Maßnahme:
Die Maßnahmen sollten besonders die folgenden Inhalte behandeln:
die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
für Kurse, Seminare und Konferenzen:
für Praktika und Hospitationen:
Antragsfristen in 2012 (Datum des Poststempels):
Einreichen der Abrechnungsunterlagen: mit Belegen innerhalb vier Wochen nach Teilnahme an der Maßnahme
keine
...dass die Gemeinde Ratshausen flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist