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Versorgungswerk - als Ingenieur anmelden

Das Versorgungswerk Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Ingenieure in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer sowie Ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrente)

Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen gewähren, wenn die Kosten anders nicht gedeckt sind.

Sie müssen monatliche Regelpflichtbeiträge leisten, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Für Selbständige beträgt der Regelbeitrag 18 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. In folgenden Fällen können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen:

  • Ihr Einkommen erreicht die Beitragsbemessungsgrenze nicht: Der ermäßigte Beitrag beträgt 18 Prozent des Jahresberufseinkommens, mindestens aber ein Viertel des Regelbeitrags.
  • In den ersten fünf Jahren der Teilnahme können Sie den Beitrag bis zur Hälfte ermäßigen lassen - jedoch nur bis zur Höhe von einem Viertel des Regelbeitrags.

Wenn Sie von der Versicherungspflicht für Angestellte zugunsten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit sind, zahlen Sie mindestens den Betrag, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müssten.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sobald die Mitgliedschaft bei der Kammer begründet wird, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht durch die Ingenieurkammer. Es kommt dann mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Eine vorherige Anmeldung durch die Mitglieder ist weder erforderlich noch möglich.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Versorgungswerk sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichtet.

Eine Teilnahme am Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Teilnahme am Versorgungswerk beginnen würde, 45 Jahre oder älter oder
  • zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig sind oder
  • eigene Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben.

Zuständigkeit

Ingenieurversorgung Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger die Berechnung des Beitrags nach dem Jahresberufseinkommen beantragen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Frist/Dauer

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Rechtsgrundlage

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