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Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Möchten Sie an einer notwendigen Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung teilnehmen? Für die Zeit Ihrer Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld in der zuvor bewilligten Höhe erhalten.

Für eine notwendige Weiterbildung erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Teilnahme in Höhe des auf dem Bildungsgutschein vermerkten Betrages.

Hinweis: Die Teilnahme an einer Weiterbildung wirkt sich mindernd auf die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus. Nach Ende der Weiterbildung können Sie aber bei weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage geltend machen. Eine Minderung unterbleibt wenn Ihre Anspruchsdauer  bereits zu Beginn der Weiterbildung 30 Tage oder weniger beträgt. Die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an Ihre berufliche Weiterbildung setzt keine erneute Arbeitslosmeldung voraus.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nicht gesondert beantragen.

Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig ist, sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung und die Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Ihr Berater oder ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, infrage kommende Weiterbildungsmaßnahmen beziehungsweise Träger zu finden. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen.

Tipp: Informationen über von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer von Ihrer Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung sind:

  • Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Die ausgewählte Weiterbildung sowie der Träger sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.

Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die nicht durch Ihre Agentur für Arbeit gefördert wird, sind:

  • Die Agentur für Arbeit hat der Teilnahme an der Weiterbildung vorher zugestimmt.
  • Sie sind bereit, die Weiterbildung abzubrechen, sobald eine Möglichkeit zur beruflichen Eingliederung in Betracht kommt.
  • Sie haben mit dem Träger der Weiterbildung die Möglichkeit zum jederzeitigen Abbruch vereinbart.

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Die Zulassung zur Weiterbildung müssen Sie rechtzeitig vor Beginn mit Ihrer Agentur für Arbeit klären.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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