Der "Blaue Engel" kennzeichnet umweltschutzbezogene Produkte und Dienstleistungen. Das Umweltzeichen hat folgende Ziele:
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen.
Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.
Zunächst prüfen Sie, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits eine Vergabegrundlage für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Tipp: Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen 'Blauer Engel'".
Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab. Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.
Voraussetzungen für Führen des "Blauen Engels" bei Produkten sind:
Voraussetzungen für Führen des "Blauen Engels" bei Dienstleistungen sind:
keine
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.
Tipp: Eine Übersicht über die entstehenden Kosten finden Sie auf den Seiten des "Blauen Engels".
Norm DIN EN ISO 14024 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Umweltkennzeichnung Typ I)
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...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist