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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen

Die Agentur für Arbeit kann Tätigkeiten oder Maßnahmen fördern, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger (MAT) oder einem Arbeitgeber (MAG).

Die Maßnahmen haben folgende Ziele:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Achtung: Auf Maßnahmen bei einem Arbeitgeber haben Sie keinen Rechtsanspruch. Auf die Zuweisung zu Maßnahmen bei einem Träger haben Sie einen Rechtsanspruch, falls Sie sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit noch immer arbeitslos sind.

Umfang der Förderung

Die Agentur für Arbeit übernimmt die angemessenen Kosten für die Teilnahme (z.B. Fahrtkosten, Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren), soweit dies für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Agentur kann die Förderung darauf beschränken, Ihnen weiterhin Arbeitslosengeld zu zahlen.

Macht die Teilnahme an der Maßnahme eine auswärtige Unterbringung nötig, kann Ihnen die Agentur für Arbeit dafür monatlich folgende Beträge ersetzen:

  • bis zu 340 Euro für Unterbringungskosten und
  • bis zu 136 Euro für Verpflegungskosten

Haben Sie aufsichtsbedürftige Kinder, kann sie möglicherweise auch zusätzlich notwendige Kinderbetreuungskosten bis zu 130 Euro monatlich übernehmen.

Dauer der Förderung

Die Förderdauer ist unterschiedlich. Sie muss dem Zweck und Inhalt der Maßnahmen angemessen sein.

  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber: jeweils höchstens sechs Wochen
  • Maßnahmen bei einem Träger: höchstens acht Wochen

Ausnahmen sind möglich.

Verfahrensablauf

Ob Sie an Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten teilnehmen können, klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Beratungsfachkraft. Diese hilft Ihnen auch bei der Beantragung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beziehungsweise für die Förderung sind:

  • Sie sind
    • arbeitslos,
    • suchen eine Ausbildung oder
    • suchen Arbeit und sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
      Als von Arbeitslosigkeit bedroht gelten auch
      • Berufsrückkehrende,
      • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen,
      • Selbständige
      • in Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte.
  • Die Förderung muss die Chance auf die Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich verbessern.
  • Vor Beginn der Maßnahme müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beratungsfachkraft, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

  • für den Antrag: keine
  • für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind

Rechtsgrundlage

§ 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)

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