Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes? Möchten Sie dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert diese durch finanzielle Zuschüsse.
Sie haben ein Gebäude gemietet oder gepachtet? Mit einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin können Sie die geförderte Energiesparberatung ebenfalls in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf folgende Bereiche beziehen:
Ergänzend zur Beratung sind Empfehlungen zur Stromeinsparung und thermografische Untersuchungen förderfähig.
Wenden Sie sich an antragsberechtigte Energieberater oder Energieberaterinnen. Diese müssen vor Beginn der Beratung die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Anhand der Bauunterlagen und eines Vor-Ort-Termin erstellt der Energieberater oder die Energieberaterin einen Beratungsbericht. Der Bericht enthält ausführliche technische Hinweise für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Beispielsweise wird erklärt, ob eine
Der Beratungsbericht muss aufzeigen, wie das Gebäude durch energetische Sanierung auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördertes Effizienzhaus-Niveau gebracht werden kann. Der Bericht muss dabei sowohl die schrittweise als auch die energetische Sanierung in einem Zug darstellen.
Der Energieberater oder die Energieberaterin schätzt auch die Kosten für die Umsetzung solcher Maßnahmen und errechnet die Wirtschaftlichkeit der Investition. Die Beratung muss jedoch unabhängig von Anbietern und deren Produkten erfolgen.
Sie müssen schriftlich mit Angabe des Datums bestätigen, dass
Voraussetzungen für die Förderung sind:
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
wenn Sie das Gebäude gemietet oder gepachtet haben: schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin
Der von Ihnen zu zahlende Betrag ist mindestens so hoch wie der staatliche Zuschuss. Die Umsatzsteuer müssen Sie alleine tragen.
Der staatliche Zuschuss beträgt
Der Energiesparberater oder die Energiesparberaterin muss den Zuschuss auf der Rechnung ausweisen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag verringert sich dann um diesen.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde