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Begabtenförderung berufliche Bildung - Gesundheitsfachberufe

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) führt im Auftrag der Bundesregierung das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" durch. Begabte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Fachweiterbildungen (z.B. Fachkrankenschwester Anästhesie/Intensiv)
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Studiengänge, die mit einem akademischen Grad abschließen
  • Zweitausbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

Achtung: Wer während des Bezugs eines Stipendiums der Begabtenförderung berufliche Bildung ein akademisches Studium beginnt, scheidet aus dem Programm aus.

Verfahrensablauf

Das Programm besteht aus einem zweistufigen Verfahren:

Aufnahme in die Begabtenförderung

Zunächst müssen Sie sich für einen Stipendienplatz bewerben. Nehmen Sie dazu direkten Kontakt mit einem der Ansprechpartner der Stiftung auf, nachdem Sie geklärt haben, ob die Zulassungsvoraussetzungen auf Sie zutreffen.

Dieser schickt Ihnen dann ein Stipendienstammblatt und ein Informationsblatt zu. Das ausgefüllte Stipendienstammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der SBB ein. Diese entscheidet dann über Ihre Aufnahme.

Förderantrag für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen

Wenn Sie als Stipendiat aufgenommen wurden, können Sie sich die gewünschten Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme, die Sie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen, da die SBB immer prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.

Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die Stiftung mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab, in der genau festgelegt ist, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.

Voraussetzungen

Eine Begabtenförderung können Sie erhalten, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Sie sind nicht älter als 25 Jahre.
    Für Mutterschutz und Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Tätigkeiten als Entwicklungshelfer, Erkrankungen, die länger als drei Monate dauern und den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule können Ihnen bis zu drei Jahre angerechnet werden. Das heißt, dass Sie höchstens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufgenommen werden.
  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf.
    Für landesrechtlich geregelte Berufe (z.B. Heilerziehungspfleger) kann die Förderung nicht bezogen werden.
  • Sie sind beschäftigt oder Arbeit suchend gemeldet und haben bei der Abschlussprüfung 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 oder ein besseres Ergebnis erzielt oder wurden von Ihrer Berufsschule oder Ihrem Arbeitgeber mit einer Begründung vorgeschlagen.

Hinweis: Medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte legen die Abschlussprüfung vor einer Kammer ab und zählen daher für die Begabtenförderung zu den dualen Berufen.

Nicht aufgenommen werden außerdem:

  • Studierende
  • Hochschulabsolventen
  • geringfügig Beschäftige (Beschäftigungsverhältnisse von weniger als 15 Stunden pro Woche)

Hinweis: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung. Gibt es mehr Bewerber als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.

Zuständigkeit

die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)

Tipp: Eine Liste mit Ansprechpartnern finden Sie unter "Kurzübersicht Gesundheitsfachberufe" auf den Seiten der SBB.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Stipendienstammblatt
  • Kopie des Abschlussprüfungszeugnisses
  • Nachweis über Ihre Berufstätigkeit (Bestätigung des Arbeitgebers unter Angabe des Beschäftigungsbetriebes und der wöchentlichen Arbeitszeit) oder Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass Sie Arbeit suchend gemeldet sind
  • gegebenenfalls Nachweis der Anrechnungszeiten
  • gegebenenfalls begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers/Ihrer Berufsschule (es sind die besonderen Gründe darzulegen, die Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen, Arbeitszeugnisse reichen nicht aus)

Frist/Dauer

  • für eine Teilnahme ab 1. April: Bewerbung bis zum 28. Februar
  • für eine Teilnahme ab 1. Oktober: Bewerbung bis zum 31. August

Das Stipendium erhalten Sie ab dem ersten Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin gilt das Aufnahmejahr als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium dauert bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Die Förderung für jede einzelne gewünschte Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Kosten

Pro Jahr müssen Sie einen Eigenanteil von höchstens 180 Euro zahlen. Die Begabtenförderung beträgt höchstens 5.100 Euro.

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