Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Baden-Württemberg müssen sich bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.
Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder können ihn im Internet herunterladen.
Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie
Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben.
Voraussetzung ist, dass sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.
die Landespsychotherapeutenkammer
Hinweis: Die erforderlichen Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Kammer kann auch die Vorlage von Originaldokumenten verlangen.
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Hinweis: Für folgende Gruppen ist die Mitgliedschaft kostenfrei:
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist