Gewerbliche Investoren wie auch Kommunen und Privatpersonen können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2012 eine Förderung für die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum erhalten.
Für folgende Vorhaben kommt eine Förderung in Betracht:
Eine zusätzliche Förderung ist möglich
Die Förderung erfolgt in der Regel durch ein Kapitalmarktdarlehen mit 15- oder 25-jähriger Zinsverbilligung. Bauen Sie eine Wohnung nach der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN-Norm barrierefrei aus (derzeit DIN 18025), können Sie auch die Förderung durch einen Zuschuss wählen. Bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen wird das Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiter im Zins verbilligt und der Zinsverbilligungszeitraum verlängert.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 und in der Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 sowie im Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort müssen Sie auch den Förderantrag zusammen mit dem Antrag auf ein KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung und der „Bestätigung zum Antrag“ der KfW (derzeit KfW-Nummer 6000002146) einreichen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle.
Vollständige und förderfähige Anträge leitet die zuständige Stelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
Achtung: Erst mit abgeschlossener Prüfung Ihres Antrages und schriftlicher Förderzusage der L-Bank ist die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert. Beginnen Sie deshalb in der Regel nicht vorzeitig mit dem Bau, Kauf oder Umbau von neuem oder vorhandenem Wohnraum (Förderschädlichkeit des vorzeitigen Vorhabensbeginns, außer die zuständige Stelle stimmt dem zu).
Tipp: Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 bei Finanzierungsfragen.
Für eine Förderung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind vor allem:
Der Neubau von Mietwohnraum
Bei einer energetischen Sanierung und/oder barrierefreien Modernisierung bestehenden Mietwohnraums
Die Eigenleistung beträgt 25 Prozent der Gesamtkosten.
Hinweis: Eine Kombination von Zuwendungen für die Fördermaßnahme ist nur in bestimmten Fällen möglich. Generell ist dies zulässig mit Programmen der Gemeinden, der Landkreise, der L-Bank sowie der KfW. Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Nummer 4.1.6.3. der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.
Achtung: Bei der Förderung von neuem Mietwohnraum werden die Fördermittel im Rahmen eines Bieterverfahrens vergeben. Die Förderung des Neubaus von Mietwohnraum müssen Sie daher bis zum 31. Mai 2012 (Datum des Poststempels/Eingangstempels) beantragen. Ist das Budget danach nicht erschöpft, können Sie bis zum 31. August 2012 erneut Anträge stellen. Nicht fristgerecht eingehende oder unvollständige Anträge lehnt die L-Bank ab.
Die Förderung der energetischen Sanierung und/oder barrierefreien Modernisierung bestehenden Mietwohnraums können Sie laufend beantragen.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)