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Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl der EC- oder Kreditkarte veranlassen

Wenn Ihnen die EC- oder Kreditkarte gestohlen wurde, müssen Sie die Karte so schnell wie möglich sperren lassen. Sie können so Missbrauch vermeiden.

Die Sperrung über Ihre Hausbank oder über das Kreditkartenunternehmen verhindert jedoch nur, dass jemand Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzen kann. Legt jemand Ihre Karte vor und fälscht die Unterschrift, kann diese Person weiterhin mit der Karte zahlen.

Tipp: Sie können in Deutschland Karten bei der Polizei über das System "KUNO" sperren lassen. "Kuno" steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen". Die Polizei ist elektronisch mit Einzelhändlern und Netzbetreibern verbunden. Auf Ihren Wunsch kann die Polizei die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme aufnehmen. Mit der gesperrten Karte kann dann niemand mehr bezahlen. Nähere Informationen über "KUNO" finden Sie unter www.kuno-sperrdienst.de.

Die Seite Kartensicherheit bietet Ihnen Informationen und Hinweise über die sichere Verwendung von EC- und Kreditkarten. Hier finden Sie den genauen Ablauf einer Kartensperrung. Dort steht für Sie auch der SOS-Infopass zum Download bereit. Dieser Pass fasst die wichtigsten Kartensperrnummern zusammen.

Wichtige Hinweise und Tipps der Polizei finden Sie unter www.polizei-beratung.de. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor Missbrauch von Zahlungskarten (z.B. das Merkblatt zu "KUNO" sowie das Faltblatt "Vorsicht Karten-Tricks!") schützen. Außerdem finden Sie hier einen Notfall-Pass.

Tipp: Speichern Sie die wichtigsten Kartensperrnummern in Ihrem Mobiltelefon. Nehmen Sie den "Notfallpass" immer mit, damit Sie im Ernstfall nicht erst nach den Nummern suchen müssen.

Verfahrensablauf

Sie sollten die Karte sofort sperren lassen, sobald Sie den Verlust bemerken. Nur so können Sie finanzielle Schäden eingrenzen oder vermeiden.

Sie sollten folgende Daten angeben können:

  • den Banknamen
  • Ihre Kontonummer
  • die Bankleitzahl
  • bei Kreditkarten: die Art und Kreditkartennummer

Nach der Sperrung der Karte sollten Sie schnellstmöglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.

Zuständigkeit

  • bundesweiter Sperr-Notruf mit der zentralen Servicenummer 116 116 (weitere Informationen unter www.servodata.de oder www.sperr-notruf.de)
  • sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, kontaktieren Sie bitte:
    • für die Sperrung der EC-Karte:
      • Ihre Hausbank oder
      • oder den rund um die Uhr erreichbaren, kostenpflichtigen Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021
        Dieser kostenpflichtige Dienst ist rund um die Uhr erreichbar.
    • für die Sperrung der Kreditkarte: die jeweilige Karteninstitution (z.B. Mastercard unter 0800 8191 040 oder VISA-Card unter 0800 8118 440)
  • für die Verlust-/Diebstahlsanzeige: jede Polizeidienststelle

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren, nachdem Sie den Verlust bemerkt haben.

Kosten

Für die Sperrung der Karten und die Erstattung der Anzeige fallen in der Regel keine Kosten an.

Ausnahme: Lassen Sie Ihre Karte über den Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021 sperren, fallen Telefongebühren an:

  • 14 ct/Min aus dem deutschen Festnetz
  • höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen
  • abweichende Kosten aus dem Ausland.

Eine neue EC- oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen.

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