Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab. Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt auf seiner Seite "Reise- und Sicherheitshinweise".
Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum. Umfangreiche Informationen über Reisen innerhalb der Europäischen Union finden Sie im Portal "Unterwegs in Europa" der Europäischen Kommission.
Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland
Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.
Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen z.B. Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.
die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland
Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg. Die Adressen der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
in den meisten Fällen:
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.
von Land zu Land unterschiedlich
Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).
üblicherweise zwischen 20 und 300 Euro – abhängig von Visumtyp, Aufenthaltsdauer und -zweck, Zahl der Einreisenden und Bearbeitungsdauer
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde