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Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständiger

Wenn Sie als Sachverständiger oder Sachverständige im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen, benötigen Sie die Anerkennung der zuständigen Stelle.

Vor Inbetriebnahme von Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen,  prüfen Sachverständige diese auf

  • Dichtheit,
  • Festigkeit und
  • Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen.

Wurden Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständiger oder Sachverständige für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt? Dann gilt diese Anerkennung auch in Baden-Württemberg.

Hinweis: Bestimmte gutachterliche Äußerungen sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhalten) und Unabhängigkeit.
  • Sie müssen
    • ihre Tätigkeit regelmäßig ausüben,
    • sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterbilden und
    • regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Zuständigkeit

das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9) im Regierungspräsidium Freiburg

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Nachweis über die konkrete fachliche Qualifikation für die vorzunehmenden technischen Prüfungen, besonders die Kenntnisse
    • des Stands der Technik
    • des technischen Regelwerks und
    • der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Nachweis darüber, dass Sie die Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig vom Auftraggeber und von Dritten ausüben, z.B.
    • Erklärung des Arbeitgebers, dass Sie im aktiven Berufsleben stehen und in der Ausübung Ihrer Prüftätigkeit frei von Weisungen der Vorgesetzten oder des Arbeitgebers sind
  • Nachweis über den Zugriff auf alle Prüfmittel, die für die Durchführung der Überprüfungen notwendig sind
    Nutzen Sie die Prüfmittel Dritter, müssen Sie diese und den Prüfaufbau auf Eignung und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln überprüfen können.
  • gültiger, personenbezogener oder auf die Überwachungsorganisation bezogener Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und themenbezogenem Erfahrungsaustausch

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Kosten

250 Euro

Rechtsgrundlage

Termine

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