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Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierarzt beantragen

Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:

  • Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
  • Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
  • Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).

Verfahrensablauf

Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

Die vorübergehende Berufserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Stuttgart

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:

  • Zeugnis über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung
  • kurz gefasster Lebenslauf
  • Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Registrierschein
  • Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt oder Tierärztin
  • eventuell sonstige Nachweise (z.B. Staatsangehörigkeitsnachweis des deutschen Ehemannes oder der deutschen Ehefrau)

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Frist/Dauer

Die vorübergehende Erlaubnis wird höchstens für vier Jahre erteilt.

Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.

Über diese Zeiträume hinaus kann eine vorübergehende Erlaubnis nur erteilt werden, wenn

  • die tierärztliche Versorgung andernfalls nicht sichergestellt wäre und
  • Sie unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt sind.
  • Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen (nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes).
  • Sie mit einem Deutschen oder einer Deutschen (im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes) verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen. Er oder sie muss sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
  • Sie mit einem oder einer Staatsangehörigen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz verheiratet sind, der oder die in Deutschland eine unselbständige oder selbständige Tätigkeit ausübt oder
  • Sie im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind, der Einbürgerung jedoch Hindernisse entgegenstehen, die Sie nicht selbst beseitigen können.

Kosten

Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: 125 Euro

Rechtsgrundlage

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