Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Beispiele für Sperrmüll: Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte oder Gartenmöbel.
Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.
Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.
Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Sperrmüll oder für die Abholung vor Ort.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
die jeweilige örtliche Satzung
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)