Wenn Sie eine ausländische Hochschulqualifikation erworben haben, können Sie diese bewerten lassen. Dadurch wird festgestellt, welcher deutsche Bildungsabschluss mit dem ausländischen Abschluss vergleichbar ist.
Achtung: Die Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung, jedoch keine Anerkennung. Aus der Zeugnisbewertung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Eine verbindliche Anerkennung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen reglementierten Beruf ausüben möchten. Mehr zu den reglementierten Berufen und über das Anerkennungsverfahren lesen Sie im Kapitel "Anerkennung ausländischer Zeugnisse".
Tipp: Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung erhalten Sie im Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen die Zeugnisbewertung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Verwenden Sie hierfür bitte das Online-Antragsformular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dieses wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Vorformular, welches Ihnen zum Download zur Verfügung steht, ausgefüllt und abgeschickt haben.
Das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular senden Sie per E-Mail an die zuständige Stelle. Zusätzlich drucken Sie bitte den Antrag aus und senden ihn gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post. Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen und der Zahlungseingang festgestellt, wird Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Bescheinigung über die Zeugnisbewertung ausgestellt. Diese erhalten Sie als Kurzfassung, die Sie beispielsweise als Beilage für Bewerbungsunterlagen verwenden können, sowie als Langfassung, die ausführlichere Informationen enthält.
Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:
Tipp: Das Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine Liste über Abschlüsse, für die keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann.
die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Stelle.
EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll