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Ausbildungsbonus

Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebs verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.

Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss vor Einstellung des Jugendlichen beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Betriebssitz erfolgen.

Zuständigkeit

der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

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