Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR – beantragen".
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde