Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) bietet Jugendlichen berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im VAB lernen die Jugendlichen Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern (z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik) kennen. Zusätzlich erweitern sie auch ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.
Das VAB ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von lebenswelt- oder berufsbezogenen Arbeitsfeldern. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss können durch erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
Hinweis: Für Jugendliche unter 18 Jahren mit Hauptschulabschluss besteht in Baden-Württemberg die Pflicht zum Besuch eines berufsvorbereitenden Bildungsganges wie dem VAB, BVJ oder dem Berufseinstiegsjahres (BEJ), wenn sie
Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Jugendliche können am BVJ teilnehmen, wenn sie
Hinweis: Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.
die jeweilige Schule
Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.
Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.
keine
§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist