Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die sogenannte "Liquidation". In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Soweit erforderlich werden
Eine Liquidation unterbleibt, wenn
In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe aber auch besondere Liquidatoren bestellen, die nach dem Gesetz nicht zwingend dem Verein angehören müssen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden.
Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.
Der Vereinsvorstand meldet die Liquidatoren beim Amtsgericht an. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Hat der Verein seinen Sitz in Stuttgart-Bad Cannstatt, muss er sich an das Amtsgericht Stuttgart wenden.
Die Erklärung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar oder einer Notarin oder von einem Ratschreiber oder einer Ratschreiberin beglaubigt sein.
Ergeben sich im Nachhinein Änderungen (z.B. bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese selbst mitteilen. Das muss ebenfalls durch öffentlich beglaubigte Erklärung beim zuständigen Amtsgericht geschehen.
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Eine Ausnahme besteht in Stuttgart: Dort führt das Amtsgericht Stuttgart das Vereinsregister auch für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.
Anmeldung der Liquidatoren:
Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:
keine Angabe
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist