Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken (z.B. bei geplanten Auslandsreisen). Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält keine biometrischen Daten.
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen. Gleichzeitig müssen Sie den Reisepass beantragen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise
Hinweis: Es können Tatsachen über den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen würden. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.
die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Passbehörde ist
Auslandsdeutsche
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.
keine
26 Euro
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)