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Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine erste Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses. Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg. Auf der Seiten der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) erhalten Sie eine Liste der IHK-Ausbildungsberufe.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie dann schriftlich bei der IHK FOSA beantragen.

Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die IHK FOSA, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt Ihnen die IHK FOSA eine teilweise Gleichwertigkeit.

Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar? Die IHK FOSA prüft, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.

Zuständigkeit

die IHK FOSA

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
    • Zeugnisse
    • Abschlussdokumente
  • Die IHK FOSA kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
    • Sonstige Befähigungsnachweise

Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

Kosten

zwischen 100 und 600 Euro

Rechtsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Termine

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