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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird verzeichnet, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechtes in das Grundbuch vorlegen. Nur durch vorherige Eintragung in das Grundbuch können Sie Ihr Wohnhaus in Wohnungseigentum aufteilen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständige Stelle ist die untere Baurechtsbehörde. Untere Baurechtsbehörde ist die Gemeinde, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

Frist/Dauer

keine

Kosten

gebührenpflichtig
Die zuständige Baurechtsbehörde legt die Gebühren fest.

Rechtsgrundlage

Termine

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