Durch Genehmigung kann die Schifffahrt in Ausnahmefällen auf anderen als den folgenden Gewässern zugelassen werden:
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
das Wohl der Allgemeinheit wird nicht beeinträchtigt
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
keine
Die Höhe der Kosten variiert. Die unteren Wasserbehörden bestimmen sie nach Gebührenverordnung bzw. -satzung selbst.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)