Als Eltern können Sie Betreuungsgeld beantragen. Dies ist eine einkommensunabhängige Familienleistung des Bundes anschließend an den Bezug von Elterngeld.
Höhe
Das Betreuungsgeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Wenn Ihnen die L-Bank Elterngeld bewilligt hat und Sie weiterhin in Baden-Württemberg leben, sendet Ihnen die L-Bank am ersten Geburtstag Ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu. Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen möchten, vervollständigen Sie das Antragsformular und senden Sie es unterschrieben an die L-Bank, 76113 Karlsruhe zurück. Der Antrag ist immer von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Die Unterschrift des anderen Elternteils entfällt nur, wenn Alleinsorgeberechtigte das Betreuungsgeld beantragen.
Sollten Sie kein Antragsformular von der L-Bank erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die L-Bank. Nutzen Sie dafür bitte die Ihnen für das Elterngeld zugeteilte Direktwahlnummer.
Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen und kein Elterngeld in Baden-Württemberg bezogen haben, rufen Sie bitte die Hotline „Familienförderung“ der L-Bank an.
In der Regel können Sie als Eltern, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllen, auch Betreuungsgeld beantragen.
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Sie, wenn
Bezugsdauer
Das Betreuungsgeld kann in der Regel ab dem 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Die maximale Bezugsdauer für jedes Kind beträgt 22 Lebensmonate. Es stehen nicht jedem Elternteil separat 22 Monate zu.
Das Betreuungsgeld können Sie direkt anschließend an das Elterngeld beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Eltern den maximal möglichen Elterngeldzeitraum von in der Regel 14 Lebensmonaten vollständig genutzt haben.
Elterngeld und Betreuungsgeld können Sie nur nacheinander und nicht zeitlich parallel beziehen.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Empfehlenswert ist es, wenn Sie das Betreuungsgeld vor Beginn des Bezugszeitraums beantragen. Die Leistung wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats an Sie ausgezahlt, in dem Ihr Antrag eingegangen ist.
keine
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln