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Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Erwerben Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklasse, z.B. den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

Die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E ist auf fünf Jahre befristet.

Erwerben Sie die Klassen D, D1, DE und D1E oder wollen Sie diese über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Voraussetzungen

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

Ausnahmen bestehen für:

  • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
  • Klasse T
    Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben. Dies können Sie z.B. mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Grundzüge in der Erstversorgung von Unfallverletzten)

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis

Frist/Dauer

Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag. Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

Kosten

  • Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: 43,40 Euro
  • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: 42,60 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Rechtsgrundlage

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