Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei auch berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Neben einer Begleitung während des FSJ durch den Träger besteht für die Freiwilligen eine Verpflichtung, an insgesamt 25, für sie kostenlosen Seminartagen teilzunehmen. Davon sind mindestens 15 Tage einwöchige Seminare: Die Freiwilligen werden hierfür vom Dienst freigestellt. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.
Die Auswahl zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen ist sehr groß. Hauptsächlich übernehmen die Freiwilligen soziale und pflegerische Aufgaben, aber auch der Einsatz im Kulturbereich oder in der außerschulischen Jugendarbeit wie beispielsweise im Sport ist möglich. Ein FSJ kann auch im Ausland geleistet werden.
Das FSJ beginnt normalerweise am 1. August oder am 1. September und geht bis zum 31. Juli oder 31. August des nächsten Jahres. Ein Zwischeneinstieg ist bei zahlreichen Trägern ebenfalls möglich.
Tipp: Die Internetseite "Freiwilliges Soziales Jahr" des Arbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg der LAG Jugendsozialarbeit bietet notwendige Informationen zum Einstieg in ein FSJ. Dort sind die in Baden-Württemberg zugelassenen Träger, die Bereiche, in denen ein FSJ möglich ist, sowie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgelistet.
Sie können sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder über ein Kontaktformular direkt an die Trägerorganisation (für das In- oder Ausland) Ihrer Wahl wenden.
Bewerbungen sind laufend möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Trägers.
Bei den Trägern erhalten Sie eine ausführliche Beratung über die verschiedenen Einsatzbereiche sowie zu weiteren Fragen zum FSJ. Ihr Wunsch nach einem bestimmten Einsatzort oder Einsatzfeld wird dabei berücksichtigt.
Haben Sie sich für eine Einsatzstelle entschieden, schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Träger und der Einsatzstelle.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
die Trägerorganisation, bei der Sie gerne tätig sein möchten
keine
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war