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Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können insbesondere beantragt werden von:

  • Familien mit mindestens einem Kind
  • Familien mit behinderten Angehörigen
  • alleinerziehenden Elternteilen und
  • werdenden Müttern

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll die die wirtschaftliche und soziale Lage der Familie stabilisieren. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Verfahrensablauf

Im Rahmen eines persönlichen Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet diese den Antrag an den Vergabeausschuss weiter.

Voraussetzungen

Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn

  • die Familie in Not geraten ist,
  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
  • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist,
  • die Antragsteller ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.

Zuständigkeit

  • die Orts- oder Bezirksstellen eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege oder eines frei gemeinnützigen Familienverbandes
  • das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt
  • die Gemeinde des Wohnortes
  • die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen

Eine Übersicht über die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter".

Erforderliche Unterlagen

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Kosten

keine

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