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Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.

Verfahrensablauf

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.

Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom  Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde  mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nicht deutschen Staatsangehörigen)
  • wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)

Kosten

13 Euro

Rechtsgrundlage

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